03.01.2011
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SVA WIRD SERVICEZENTRUM FÜR KÜNSTLER |
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Kunstschaffende haben ab sofort nur noch einen Ansprechpartner in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen |
Als Meilenstein punkto Servicequalität bezeichnet der stellvertretende SVA-Obmann, Dr. Martin Gleitsmann, die Einrichtung eines Servicezentrums für Kunstschaffende im Bereich der SVA: "Kunst und Kommerz, Kreativität und kaufmännisches Denken - das passt nicht immer unter einen Hut. Weil aber auch die sozialversicherungsrechtliche Absicherung möglichst zeitsparend und in geordneten Bahnen laufen muss, wird die SVA als Servicezentrum für Kunstschaffende alle Fragen zur sozialen Absicherung kundenorientiert und gebündelt klären." Seit Beginn diesen Jahres bieten die SVA Mitarbeiter in allen Landesstellen Kunstschaffenden umfassende Auskünfte zu den Bereichen Beitragsangelegenheiten, Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bis hin zur Arbeitslosenversicherung. Neu ist, dass selbständig tätige Künstler seit 1. Jänner 2011 ihre Tätigkeit ruhend melden können, wenn und solange sie diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben. Das Ruhen ist beim Künstler-Sozialversicherungsfonds zu melden und führt von der Meldung des Ruhens bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit zur Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung.
Wichtig ist, dass die für Kunstschaffende geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Versicherungsträger inklusive Arbeitsmarktservice (AMS) und Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz unverändert bleiben. Sofern die SVA nicht selbst für die Erledigung zuständig ist, werden die Anträge entgegen genommen und an den zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Das betrifft beispielsweise Pensionsanträge, Anträge auf Beitragserstattung oder Anträge auf Feststellung der Versicherungspflicht. Dasselbe gilt für Anträge auf einen Beitragszuschuss nach dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, die an den Fonds weitergeleitet werden. Anträge auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe müssen hingegen - wegen der im Regelfall erforderlichen persönlichen Kontaktaufnahme - weiterhin direkt beim Arbeitsmarktservice gestellt werden. Am 1. Februar 2011 wird im Rahmen einer Veranstaltung das Servicezentrum den Kunstschaffenden und Journalisten präsentiert. An der Veranstaltung werden auch BM Dr. Claudia Schmied, BM Rudolf Hundstorfer und SVA-Obmann Leitl teilnehmen. "Die Idee eines Servicezentrums, das mit Beginn diesen Jahres verwirklicht wurde, führt zu einem Zeitgewinn, weil mit der SVA als Ansprechpartner nur noch eine Stelle aufgesucht werden muss. Die Bündelung der Aufgaben bringt so eine höhere Beratungsqualität für alle Kunstschaffenden", so Gleitsmann abschließend.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer. In ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung der Selbständigen betreut die SVA rund 700.000 Anspruchsberechtigte (davon 340.000 Aktive, 130.000 Pensionisten und 230.000 Angehörige), in ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche Pensionsversicherung 360.000 Versicherte (300.000 Gewerbetreibende und 60.000 Freiberufler). Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVA auf Kundennähe, effiziente, schlanke Verwaltung und Aktionen wie "Fit zu mehr Erfolg" und den einzigartigen "SVA-Gesundheitshunderter", welche den Versicherten Motivation zur aktiven Prävention geben.