18.08.2010
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ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT |
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COIN-Initiative zur Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen |
AntragstellerInnen können folgende Einrichtungen/Organisationen sein:
• kooperative und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
• Intermediäre / Einrichtungen des Technologietransfers, das sind Impulszentren (Gründer- und Technologiezentren, Technologietransfer- und Innovationszentren), Unternehmenscluster (sofern sie technologie- und innovationsorientiert sind), akademische Gründungszentren (zB AplusB-Zentren)
• Fachhochschulen und deren Transferstellen Alle als AntragstellerInnen zugelassenen Einrichtungen und Organisationen können auch Projektpartner und als solche auch FörderungsnehmerInnen sein.
Förderhöhe:
• Max. 70 % der förderbaren Gesamtkosten, absolut max. 2 Mio. EUR Bundesförderung
• Vorhaben mit einer Gesamtsumme von weniger als 200.000 EUR förderbaren Kosten können nicht gefördert werden.